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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Eine Wiederaufnahme iSd § 303 Abs 4 BAO setzt voraus, daß das vorangegangene Verfahren mit Bescheid abgeschlossen wurde; eine Niederschrift anläßlich einer Betriebsprüfung, daß sich keine steuerliche Anstände ergeben hätten, ist kein Bescheid.Eine Wiederaufnahme iSd Paragraph 303, Absatz 4, BAO setzt voraus, daß das vorangegangene Verfahren mit Bescheid abgeschlossen wurde; eine Niederschrift anläßlich einer Betriebsprüfung, daß sich keine steuerliche Anstände ergeben hätten, ist kein Bescheid.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000941.X04Im RIS seit
11.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014