RS Vwgh 2006/11/24 2006/02/0004

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Veröffentlicht am 24.11.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Das Begehren der beschwerdeführenden Partei betreffend "Gebühr für die postamtliche Einzahlung" ist mangels gesetzlicher Deckung abzuweisen.

Schlagworte

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagean des Verwaltungsgerichtshofes Antrag auf Ersatz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006020004.X01

Im RIS seit

08.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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