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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §45 Abs2 impl;Rechtssatz
Sachverständigengutachten, die mangels der Möglichkeit eigener Wahrnehmung von einem unbewiesenen Sachverhalt und sohin von nicht feststehenden Prämissen ausgehen, können nicht zum Beweis aufgestellter Behauptungen beitragen.
Schlagworte
Vorliegen eines GutachtensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969000352.X01Im RIS seit
26.05.1971