RS Vwgh 2006/11/28 2005/06/0156

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §1 Abs2;

Rechtssatz

Das "Günstigkeitsprinzip" des § 1 Abs. 2 VStG bezieht sich auf die die Strafe betreffenden Bestimmungen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. Mai 1993, Zl. 92/09/0031). Dieses Günstigkeitsprinzip kommt aber auch immer dann zur Anwendung, wenn die Strafbarkeit eines Verwaltungsstraftatbestandes nach dem Zeitpunkt der Begehung zur Gänze weggefallen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005060156.X04

Im RIS seit

18.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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