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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §1 Abs2;Rechtssatz
Das "Günstigkeitsprinzip" des § 1 Abs. 2 VStG bezieht sich auf die die Strafe betreffenden Bestimmungen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. Mai 1993, Zl. 92/09/0031). Dieses Günstigkeitsprinzip kommt aber auch immer dann zur Anwendung, wenn die Strafbarkeit eines Verwaltungsstraftatbestandes nach dem Zeitpunkt der Begehung zur Gänze weggefallen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060156.X04Im RIS seit
18.01.2007Zuletzt aktualisiert am
05.10.2016