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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y16177;Rechtssatz
Der zum Wesen der Schätzung gehörige Sicherheitszuschlag hängt nicht vom Ausmaß der einzelnen nichtverbuchten Vorgänge ab, weil es sein Zweck ist, im Sinne der gleichmäßigen Behandlung aller Abgabepflichtigen gerade die wegen der Mängel der Bücher und Aufzeichnungen im einzelnen nicht mehr feststellbaren vermutlich weiteren nichtverbuchten Vorgänge zu erfassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001924.X02Im RIS seit
08.06.1971