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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §229 Abs1 Z4;Rechtssatz
Die in einem Begünstigungsverfahren zu beantwortende Frage, ob jemand den Beruf eines selbständigen Privatlehrers ausgeübt und somit eine Ersatzzeit gem § 229 Abs 1 Z 4 ASVG zurückgelegt hat, ist keine Frage der Versicherungspflicht.Die in einem Begünstigungsverfahren zu beantwortende Frage, ob jemand den Beruf eines selbständigen Privatlehrers ausgeübt und somit eine Ersatzzeit gem Paragraph 229, Absatz eins, Ziffer 4, ASVG zurückgelegt hat, ist keine Frage der Versicherungspflicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000522.X01Im RIS seit
04.09.2002