RS Vwgh 1971/6/22 0253/71

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Veröffentlicht am 22.06.1971
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Bescheid, mit dem eine Verwarnung ausgesprochen wird, unterliegt denselben Vorschriften wie sonstige Straferkenntnisse, muss also in seinem Spruch den strafbaren Tatbestand und die übertretene Verwaltungsnorm angeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000253.X02

Im RIS seit

26.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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