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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §21;Rechtssatz
Ein Bescheid, mit dem eine Verwarnung ausgesprochen wird, unterliegt denselben Vorschriften wie sonstige Straferkenntnisse, muss also in seinem Spruch den strafbaren Tatbestand und die übertretene Verwaltungsnorm angeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000253.X02Im RIS seit
26.08.2002Zuletzt aktualisiert am
20.03.2015