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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1339;Rechtssatz
Die Redewendung "Wenn Sie glauben, Sie können mich zum Narren halten" begründet keine Ehrenkränkung des Angesprochenen, wenn aus dem Zusammenhang hervorgeht, dass damit bloß die objektive Unrichtigkeit der Verantwortung des Angesprochenen zum Ausdruck gebracht werden sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000253.X01Im RIS seit
26.08.2002Zuletzt aktualisiert am
20.03.2015