RS Vwgh 1971/6/22 0253/71

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Veröffentlicht am 22.06.1971
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Redewendung "Wenn Sie glauben, Sie können mich zum Narren halten" begründet keine Ehrenkränkung des Angesprochenen, wenn aus dem Zusammenhang hervorgeht, dass damit bloß die objektive Unrichtigkeit der Verantwortung des Angesprochenen zum Ausdruck gebracht werden sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000253.X01

Im RIS seit

26.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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