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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §276 Abs1;Beachte
y17021;Rechtssatz
Ein Bescheid, mit dem ein Antrag auf Vorlage einer Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz als unzulässig zurückgewiesen wird, ist einer Vollstreckung iSd § 30 Abs 2 VwGG 1965 nicht zugänglich.Ein Bescheid, mit dem ein Antrag auf Vorlage einer Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz als unzulässig zurückgewiesen wird, ist einer Vollstreckung iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG 1965 nicht zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000802.X01Im RIS seit
02.07.1971