RS Vwgh 1971/7/2 0033/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1971
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §54 Abs4;
KriegsopferErnährungszulagenG 1957 §3 Abs1;
  1. KOVG 1957 § 54 heute
  2. KOVG 1957 § 54 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997
  3. KOVG 1957 § 54 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  4. KOVG 1957 § 54 gültig von 01.01.1990 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 648/1989

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0663/62 E 8. Februar 1963 VwSlg 5964 A/1963 RS 1

Stammrechtssatz

Wird vom Empfänger eines Übergenusses ein Verschulden an der Entstehung eines Übergenusses eingeräumt, kann der Behörde nicht zugemutet werden bei Anwendung des § 54 Abs 4 KOVG 1957 zu überprüfun ob der Irrtum des Bfrs über den Umfang seiner Anzeigepflicht entschuldbar war.Wird vom Empfänger eines Übergenusses ein Verschulden an der Entstehung eines Übergenusses eingeräumt, kann der Behörde nicht zugemutet werden bei Anwendung des Paragraph 54, Absatz 4, KOVG 1957 zu überprüfun ob der Irrtum des Bfrs über den Umfang seiner Anzeigepflicht entschuldbar war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000033.X03

Im RIS seit

27.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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