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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0663/62 E 8. Februar 1963 VwSlg 5964 A/1963 RS 1Stammrechtssatz
Wird vom Empfänger eines Übergenusses ein Verschulden an der Entstehung eines Übergenusses eingeräumt, kann der Behörde nicht zugemutet werden bei Anwendung des § 54 Abs 4 KOVG 1957 zu überprüfun ob der Irrtum des Bfrs über den Umfang seiner Anzeigepflicht entschuldbar war.Wird vom Empfänger eines Übergenusses ein Verschulden an der Entstehung eines Übergenusses eingeräumt, kann der Behörde nicht zugemutet werden bei Anwendung des Paragraph 54, Absatz 4, KOVG 1957 zu überprüfun ob der Irrtum des Bfrs über den Umfang seiner Anzeigepflicht entschuldbar war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000033.X03Im RIS seit
27.08.2002