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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §53;Rechtssatz
Für die Beantwortung der Frage, ob in der Unterlassung der Meldung einer Einkommensänderung eine Verletzung der Anzeigepflicht im Sinne des § 53 KOVG bzw ein Verschulden im Sinne des § 54 Abs 1 KOVG zu erblicken ist, ist es ohne Bedeutung, ob es sich um eine freiwillige oder um eine gesetzliche Leistung handelt (Hinweis E 13.10.1954, 1617/52, VwSlg 3518 A/1954).Für die Beantwortung der Frage, ob in der Unterlassung der Meldung einer Einkommensänderung eine Verletzung der Anzeigepflicht im Sinne des Paragraph 53, KOVG bzw ein Verschulden im Sinne des Paragraph 54, Absatz eins, KOVG zu erblicken ist, ist es ohne Bedeutung, ob es sich um eine freiwillige oder um eine gesetzliche Leistung handelt (Hinweis E 13.10.1954, 1617/52, VwSlg 3518 A/1954).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000033.X01Im RIS seit
27.08.2002