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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §52 Abs2;Rechtssatz
Die Lösung eines Dienstverhältnisses stellt keine maßgebliche Änderung in den beruflichen Verhältnissen dar, die eine neue berufskundliche Einschätzung oder eine Ergänzung derselben rechtfertigen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000015.X02Im RIS seit
19.08.2002