RS Vwgh 2006/11/29 2002/13/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Die interne Aufteilung der aus der Führung einer Lebensgemeinschaft erwachsenden Lasten auf die Partner der Lebensgemeinschaft ist kein Argument, mit welchem sich jener reale Aufwand tauglich bestreiten lässt, der einem Partner der Lebensgemeinschaft dadurch erwächst, dass er am Ort seiner Beschäftigung für eine zusätzliche Wohnmöglichkeit sorgen muss. Dass dem in dieser Situation befindlichen Steuerpflichtigen Mehraufwendungen in Bezug auf die Haushaltsführung im Vergleich zu einer Situation erwachsen, in welcher er seinen Arbeitsplatz am gemeinsamen Wohnort der Partner (oder in dessen Einzugsbereich) hätte, kann nicht zweifelhaft sein. Welche der vielfältigen wirtschaftlichen Lasten einer Lebensgemeinschaft es sind, die - regelmäßig oder nicht regelmäßig - von jenem Partner der Lebensgemeinschaft finanziert werden, den zufolge Entfernung seines Beschäftigungsortes vom Ort des Wohnsitzes der Lebensgemeinschaft die Erforderlichkeit doppelter Haushaltsführung trifft, ist für das Ausmaß der durch einen beruflich bedingten zweiten Haushalt hervorgerufenen Mehraufwendungen dabei ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130162.X02

Im RIS seit

27.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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