RS Vwgh 1971/9/15 2293/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1971
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Beachte

y28422;

Rechtssatz

Mit der Zustellung des Bescheides über die Zurücknahme eines Taxiausweises nach der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr an den ausgewiesenen Vertreter treten die mit der Erlassung des Bescheides verbundenen Rechtswirkungen in der Person des Vertretenen ein. Unabhängig davon ist aber die Frage des Verschuldens des Vertretenen in einem damit zusammenhängenden Verwaltungsstrafverfahren zu beurteilen.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970002293.X01

Im RIS seit

15.09.1971
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten