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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §26 Abs1;Beachte
y28422;Rechtssatz
Mit der Zustellung des Bescheides über die Zurücknahme eines Taxiausweises nach der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr an den ausgewiesenen Vertreter treten die mit der Erlassung des Bescheides verbundenen Rechtswirkungen in der Person des Vertretenen ein. Unabhängig davon ist aber die Frage des Verschuldens des Vertretenen in einem damit zusammenhängenden Verwaltungsstrafverfahren zu beurteilen.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970002293.X01Im RIS seit
15.09.1971