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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
Die Berufungsbehörde ist ohne Grund nicht verpflichtet, von Amts wegen die Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten neuerdings zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000677.X01Im RIS seit
11.09.2002