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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Die Unterlassung der Aufnahme einer anerkannt gewesenen, jedoch abgeheilten Gesundheitsschädigung in den Spruch des Bescheides ist nicht im Hinblick auf Art II Abs 5 des Bundesgesetzes BGBl 1961/319 rechtswidrig.Die Unterlassung der Aufnahme einer anerkannt gewesenen, jedoch abgeheilten Gesundheitsschädigung in den Spruch des Bescheides ist nicht im Hinblick auf Artikel römisch zwei, Absatz 5, des Bundesgesetzes BGBl 1961/319 rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001332.X01Im RIS seit
28.06.2002