RS Vwgh 1971/9/17 0099/70

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Veröffentlicht am 17.09.1971
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1967 §19 Abs1 Z1;
EStG 1967 §36 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob die zwischen dem Beschwerdeführer, einem Notar, und dem bei ihm beschäftigten Notariatskandidaten getroffenen Vereinbarungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Dienstverhältnis (mit Gewinnbeteiliung des Notariatskandidaten) oder als eine gemäß § 1175 ABGB gegründete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zu beurteilen waren und daraus sich für den Notar die Verpflichtung ergab, von den Bezügen des Notariatskandidaten Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen und den Dienstgeberbeitrag zu entrichten.Ausführungen zur Frage, ob die zwischen dem Beschwerdeführer, einem Notar, und dem bei ihm beschäftigten Notariatskandidaten getroffenen Vereinbarungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Dienstverhältnis (mit Gewinnbeteiliung des Notariatskandidaten) oder als eine gemäß Paragraph 1175, ABGB gegründete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zu beurteilen waren und daraus sich für den Notar die Verpflichtung ergab, von den Bezügen des Notariatskandidaten Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen und den Dienstgeberbeitrag zu entrichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970000099.X01

Im RIS seit

17.09.1971

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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