RS Vwgh 1971/9/24 1479/70

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Veröffentlicht am 24.09.1971
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 Anl Abschn6 litc Z617;
KOVG RichtsatzV 1965 Anl Abschn6 litc Z618;
KOVG RichtsatzV 1965 Anl Abschn6 litc Z637;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß eine gesonderte Einschätzung und Berücksichtigung des wehrdienstbedingten Verlustes des einen Auges und der "akausalen" Sehstörung bzw Sehkraftminderung des anderen Auges (Hinweis E 25.6.1965, 1305/64) auch auf dem Boden der RichtsatzVdg BGBl 150/65 unzulässig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001479.X02

Im RIS seit

30.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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