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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §7;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß eine gesonderte Einschätzung und Berücksichtigung des wehrdienstbedingten Verlustes des einen Auges und der "akausalen" Sehstörung bzw Sehkraftminderung des anderen Auges (Hinweis E 25.6.1965, 1305/64) auch auf dem Boden der RichtsatzVdg BGBl 150/65 unzulässig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001479.X02Im RIS seit
30.08.2002