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L82000 BauordnungNorm
BauRallg ;Rechtssatz
Mehrere Nachbarn, die gegen dasselbe Bauvorhaben auftreten, sind im Verfahren vor dem VwGH nicht als einheitliche Prozesspartei zu behandeln, weshalb solche Beschwerden ein verschiedenes rechtliches Schicksal haben können (Hinweis E 24.6.1969, 773/68, VwSlg 7610 A/1969).
Schlagworte
Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000167.X04Im RIS seit
22.08.2002Zuletzt aktualisiert am
03.02.2009