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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §185;Beachte
y15480; yk15956; yk16169; yk16233Rechtssatz
Die in einem Feststellungsverfahren getroffene Feststellung ist für das abgeleitete Abgabenfestsetzungsverfahren auch dann bindend, wenn - bei einer Personengemeinschaft, auf deren gemeinsame Einkünfte sich die Feststellung bezieht - im Zeitpunkt der Feststellung die Personengemeinschaft nicht mehr besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971001721.X01Im RIS seit
28.09.1971