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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1 Satz2 impl;Rechtssatz
Wird die Anerkennung mehrerer Leiden als Dienstbeschädigung und die Gewährung von Beschädigtenrente hiefür beantragt, so handelt es sich um ein Begehren, über das die Behörde hinsichtlich eines Teiles dieser Leiden getrennt (hier: Abweisung des Antrages hinsichtlich zweier Leiden und der Beschädigtenversorgung hiefür) absprechen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970002014.X01Im RIS seit
13.09.2002