RS Vwgh 1971/10/15 0989/71

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Veröffentlicht am 15.10.1971
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Der Beruf einer Lohnverrechnerin weist keine beruflichen Sonderverhältnisse auf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000989.X01

Im RIS seit

27.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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