RS Vwgh 1971/10/15 0562/71

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Veröffentlicht am 15.10.1971
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §3 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2635/54 E 18. Mai 1955 VwSlg 3749 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gesamteinschätzung ist nicht von einer gegenseitigen Leidensbeeinflussung abhängig, sondern von einem Zusammenwirken aller Dienstbeschädigungen auf die Erwerbsfähigkeit, das auch dann vorliegen kann, wenn sie sich gegenseitig nicht beeinflussen, jedoch in ihrer Gesamtheit auf die Erwerbsfähigkeit nachteiliger Einwirken als eine Dienstbeschädigung für sich allein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000562.X01

Im RIS seit

12.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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