RS Vwgh 1971/10/19 0890/71

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Veröffentlicht am 19.10.1971
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14456; yk15502

Rechtssatz

Bei Sachverhaltselementen, die im Ausland ihre Wurzel haben, ist die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen in dem Maß höher, als die Pflicht der Behörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000890.X04

Im RIS seit

19.10.1971
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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