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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AMFG §9;Rechtssatz
In einem Verfahren, betreffend eine Übertretung des § 9 Arbeitsmarktförderungsgesetz, wird durch den Vorwurf, der Beschuldigte habe während einer bestimmten Zeit wiederholt eine auf Arbeitsvermittlung gerichtete Tätigkeit ausgeübt, weder dem Erfordernis des § 42 Abs 1 lit a VStG noch dem des § 44a lit a VStG entsprochen.In einem Verfahren, betreffend eine Übertretung des Paragraph 9, Arbeitsmarktförderungsgesetz, wird durch den Vorwurf, der Beschuldigte habe während einer bestimmten Zeit wiederholt eine auf Arbeitsvermittlung gerichtete Tätigkeit ausgeübt, weder dem Erfordernis des Paragraph 42, Absatz eins, Litera a, VStG noch dem des Paragraph 44 a, Litera a, VStG entsprochen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000717.X01Im RIS seit
16.09.2002