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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litb;Rechtssatz
Wer die Verhängung einer Strafe hingenommen und aus welchem Grund immer in Rechtskraft erwachsen ließ, kann sich nicht mit Erfolg dagegen zur Wehr setzen, dass die Vorstrafe später bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit berücksichtigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000725.X02Im RIS seit
12.09.2002