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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Beachte
y10702;Rechtssatz
Überträgt jemand Gesellschaftsanteile unter dem wahren Wert, dann kommt in Ansehung der Schenkungssteuerpflicht einer an den Übertragenden gerichteten Anfrage nach dem wahren Wert der Anteile verjährungsunterbrechende Wirkung auch gegen den Bedachten zu (Hinweis E 22.10.1962, 2339/61, VwSlg 2722 F/1962).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000675.X01Im RIS seit
21.10.1971