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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §31 Abs3;Rechtssatz
Der Eintritt der absoluten Verjährung steht der Bestätigung eines Straferkenntnisses im Instanzenzug entgegen; ein solcher Bescheid des Berufungsbehörde ist daher inhaltlich, Rechtswidrig (Hinweis E 12.9.1961, 645/60).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000294.X01Im RIS seit
22.08.2002