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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §22 Abs1;Rechtssatz
Fertigt die Angestellte eines zum Empfang von Schriftstücken bevollmächtigten Rechtsanwaltes einen Rückschein, versieht diesen jedoch mit der Eingangsstampiglie des Kanzleikompagnons, und ist nicht eigenhändige Zustellung angeordnet, dann ist dieser Zustellvorgang dem Gesetz gemäß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000682.X02Im RIS seit
08.11.1971Zuletzt aktualisiert am
14.12.2017