RS Vwgh 1971/11/10 0959/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1971
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1967 §15 Abs1 Z2;
EStG 1967 §4 Abs1;
EStG 1967 §5;
VwGG §13 Z1;

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0584/61 E 8. November 1963 VwSlg 2970 F/1963 RS 1; (RIS: abgv)

Rechtssatz

Pensionleistungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft sind Teil des Gewinnes. Für eine solche Vergütung, die keine Betriebsausgabe darstellt, kann keine Rückstellung gebildet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970000959.X01

Im RIS seit

10.11.1971

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten