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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §62 Abs4 impl;Beachte
y17204;Rechtssatz
Unter tatsächlichen Unrichtigkeiten iSd § 293 BAO sind auch solche Unrichtigkeiten zu verstehen, die zwar nicht unmittelbar unter die Schreibfehler und Rechenfehler einzureihen sind, aber diesen doch sehr nahe kommen, wie zB das Vergreifen in einem maßgebenden Ausdruck im Spruch eines Bescheides oder wenn der tatsächliche Inhalt des Spruches vom gewollten Inhalt des Spruches abweicht, wie überhaupt dann, wenn der Bescheid den Gedanken, den die Behörde offenbar aussprechen wollte, unrichtig wiedergegeben hat und die Behörde den verfehlten Ausdruck durch einen richtigen ersetzt (Hinweis E 8.11.1963,584/61, 1553/61).Unter tatsächlichen Unrichtigkeiten iSd Paragraph 293, BAO sind auch solche Unrichtigkeiten zu verstehen, die zwar nicht unmittelbar unter die Schreibfehler und Rechenfehler einzureihen sind, aber diesen doch sehr nahe kommen, wie zB das Vergreifen in einem maßgebenden Ausdruck im Spruch eines Bescheides oder wenn der tatsächliche Inhalt des Spruches vom gewollten Inhalt des Spruches abweicht, wie überhaupt dann, wenn der Bescheid den Gedanken, den die Behörde offenbar aussprechen wollte, unrichtig wiedergegeben hat und die Behörde den verfehlten Ausdruck durch einen richtigen ersetzt (Hinweis E 8.11.1963,584/61, 1553/61).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000804.X02Im RIS seit
11.11.1971