RS Vwgh 1971/11/11 0748/71

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Veröffentlicht am 11.11.1971
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y11986;

Rechtssatz

Bei Fällung einer Ermessensentscheidung kann der Zweckmäßigkeit Vorrang vor der Billigkeit eingeräumt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000748.X03

Im RIS seit

11.11.1971
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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