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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §43 Abs1;Rechtssatz
Eine Stellungnahme des Leiters der Amtshandlung zu einer bestimmten Frage (hier: Naturschutz) kann nicht als Sachverständigengutachten angesehen werden, wenn nicht aktenkundig ist, dass dieser ein der Behörde beigegebener Sachverständiger ist.
Schlagworte
Amtssachverständiger der Behörde beigegebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000974.X03Im RIS seit
08.10.2002