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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §410 Z7;Rechtssatz
Gegenstand eines Bescheides gem § 410 Z 7 ASVG kann auch die Feststellung sein, daß das Einforderungsrecht des Versicherungsträgers gem § 68 Abs 2 ASVG nicht verjährt ist.Gegenstand eines Bescheides gem Paragraph 410, Ziffer 7, ASVG kann auch die Feststellung sein, daß das Einforderungsrecht des Versicherungsträgers gem Paragraph 68, Absatz 2, ASVG nicht verjährt ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001191.X02Im RIS seit
25.06.2002Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013