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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §229 Abs1 Z4;Rechtssatz
Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptung, nur die Aussagen von Schülern kämen als geeignete Beweismittel für das Vorliegen einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 4 Abs 3 Z 3 in Betracht.Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptung, nur die Aussagen von Schülern kämen als geeignete Beweismittel für das Vorliegen einer Lehrtätigkeit im Sinne des Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 3, in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000597.X02Im RIS seit
11.09.2002