RS Vwgh 1971/11/24 0148/71

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Veröffentlicht am 24.11.1971
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Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Mit der bloßen Behauptung, ortsabwesend gewesen zu sein, kann das Zutreffen der Voraussetzungen des § 23 Abs 7 AVG nicht dargetan werden.Mit der bloßen Behauptung, ortsabwesend gewesen zu sein, kann das Zutreffen der Voraussetzungen des Paragraph 23, Absatz 7, AVG nicht dargetan werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000148.X05

Im RIS seit

22.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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