RS Vwgh 1971/11/24 0148/71

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Veröffentlicht am 24.11.1971
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Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Vernehmung von Beteiligten kann gerade im Hinblick auf den Grundsatz der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis als Beweismittel geboten sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000148.X03

Im RIS seit

22.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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