Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §8;Rechtssatz
Der berufskundlichen Einschätzung ist grundsätzlich jener Beruf zugrunde zu legen, den der Beschädigte während der von ihm erreichten günstigsten sozialen Höhenlage seines Berufslebens ausgeübt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000530.X02Im RIS seit
13.09.2002