RS Vwgh 1971/12/10 0530/71

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Veröffentlicht am 10.12.1971
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Der berufskundlichen Einschätzung ist grundsätzlich jener Beruf zugrunde zu legen, den der Beschädigte während der von ihm erreichten günstigsten sozialen Höhenlage seines Berufslebens ausgeübt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000530.X02

Im RIS seit

13.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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