RS Vwgh 1971/12/15 2297/70

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Veröffentlicht am 15.12.1971
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs3;
EStG 1967 §10 Abs1 Z5;
GewStG §6 Abs3;

Beachte

y6110;

Rechtssatz

Eine BUCHHALTUNG, die zum Teil erst 1 1/2 Jahre später angelegt wurde, Kassenfehlbeträge und andere MÄNGEL enthält, kann nicht als den Vorschriften des Handelsgesetzbuches entsprechend angesehen werden (hier: Fremdenpension).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970002297.X01

Im RIS seit

15.12.1971
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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