Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y6110;Rechtssatz
Eine BUCHHALTUNG, die zum Teil erst 1 1/2 Jahre später angelegt wurde, Kassenfehlbeträge und andere MÄNGEL enthält, kann nicht als den Vorschriften des Handelsgesetzbuches entsprechend angesehen werden (hier: Fremdenpension).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970002297.X01Im RIS seit
15.12.1971