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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ElWOG 1998 §7 Z8 idF 2000/I/121;Rechtssatz
§ 2 Abs. 1 Z 20 GewO 1994 ("Betrieb eines Elektrizitätsunternehmens") erfasst Tätigkeiten, die im Sinne des § 7 Z 8 ElWOG in Gewinnabsicht der Erzeugung von elektrischer Energie sowie kommerziellen, technischen oder wartungsbezogenen Aufgaben im Zusammenhang mit dieser Funktion dienen. Es kommt jedoch nicht darauf an, was den Hauptinhalt der (Unternehmens)Tätigkeit bildet.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005040168.X04Im RIS seit
08.01.2007Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008