RS Vwgh 2006/11/30 2005/04/0168

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Veröffentlicht am 30.11.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung
58/02 Energierecht

Norm

ElWOG 1998 §7 Z8 idF 2000/I/121;
GewO 1994 §2 Abs1 Z20 idF 2002/I/111;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 2 Abs. 1 Z 20 GewO 1994 ("Betrieb eines Elektrizitätsunternehmens") erfasst Tätigkeiten, die im Sinne des § 7 Z 8 ElWOG in Gewinnabsicht der Erzeugung von elektrischer Energie sowie kommerziellen, technischen oder wartungsbezogenen Aufgaben im Zusammenhang mit dieser Funktion dienen. Es kommt jedoch nicht darauf an, was den Hauptinhalt der (Unternehmens)Tätigkeit bildet.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040168.X04

Im RIS seit

08.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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