RS Vwgh 1971/12/21 1505/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1971
beobachten
merken

Index

25/02 Strafvollzug

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1579/70 E 12. Jänner 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Die § 57 StVG und § 58 StVG räumen dem Strafgefangenen kein Recht auf Benützung eines eigenen Radioapparates ein.Die Paragraph 57, StVG und Paragraph 58, StVG räumen dem Strafgefangenen kein Recht auf Benützung eines eigenen Radioapparates ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971001505.X05

Im RIS seit

26.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten