Index
25/02 StrafvollzugNorm
StVG §54 Abs1;Rechtssatz
Mit der im § 54 Abs 1 vorgesehenen Gutschrift wird der Anspruch des Strafgefangenen auf Arbeitsvergütung fällig.Mit der im Paragraph 54, Absatz eins, vorgesehenen Gutschrift wird der Anspruch des Strafgefangenen auf Arbeitsvergütung fällig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1971001505.X01Im RIS seit
26.08.2002