RS Vwgh 1971/12/22 1040/71

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Veröffentlicht am 22.12.1971
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §23 Abs1;

Rechtssatz

Nach § 5 Abs 1 GelVerkG sind Personen von der Konzessionsverleihung ausgeschlossen, deren bisheriges Verhalten eine Konzessionsausübung erwarten lässt, die dem Interesse an der Sicherheit der beförderten Personen widerstreitet.Nach Paragraph 5, Absatz eins, GelVerkG sind Personen von der Konzessionsverleihung ausgeschlossen, deren bisheriges Verhalten eine Konzessionsausübung erwarten lässt, die dem Interesse an der Sicherheit der beförderten Personen widerstreitet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971001040.X03

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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