RS Vwgh 1971/12/22 1040/71

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Veröffentlicht am 22.12.1971
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §23 Abs1;

Rechtssatz

Unter der Verlässlichkeit mit Beziehung auf das betreffende Gewerbe ist eine solche Geisteshaltung und Sinnesart zu verstehen, die Gewähr dafür bietet, dass der Bewerber um die Konzession bei der Ausübung des Gewerbes die hiebei zu beachtenden öffentlichen Rücksichten, das sind jene, zu deren Wahrung das betreffende Gewerbe an eine Konzession gebunden worden ist, wahren werde (Hinweis E 10.2.1959, VwSlg 4870 A/1959 und E 25.3.1966, 1303/65, E 24.6.1970, 1529/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971001040.X01

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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