RS Vwgh 2006/11/30 2005/04/0168

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Veröffentlicht am 30.11.2006
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Index

50/01 Gewerbeordnung
58/02 Energierecht

Norm

ElWOG 1998 §7 Z8 idF 2000/I/121;
GewO 1994 §2 Abs1 Z20 idF 2002/I/111;

Rechtssatz

Die mit der beantragten Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Aussicht genommene Erzeugung von elektrischer Energie und die damit im Zusammenhang stehenden kommerziellen, technischen oder wartungsbezogenen Aufgaben sind bereits gemäß § 2 Abs. 1 Z 20 GewO 1994 von den Bestimmungen der GewO 1994 ausgenommen (vgl. insoweit zu einer vergleichbaren Biogasanlage zur Wärme- und Stromerzeugung im Hinblick auf die Erzeugung elektrischer Energie zur Einspeisung ins öffentliche Netz das hg. Erkenntnis vom 31. März 2005, Zl. 2004/05/0193).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040168.X05

Im RIS seit

08.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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