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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y16178;Rechtssatz
Auch geringfügige Kassenfehlbeträge und der Umstand, daß die Kassenaufzeichnugnen nur einwöchentlich bzw zweiwöchentlich vorgenommen werden, wobei im Anschluß daran die vorherigen Grundaufzeichnungen weggeworfen werden, berechtigen die Behörde zur Schätzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970002077.X01Im RIS seit
11.01.1972