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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §311 Abs1;Rechtssatz
Der Dienstnehmer ist berechtigt, gegen einen Bescheid, mit dem die Leistung eines Überweisungsbetrages abgelehnt wird, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben (Hinweis E 8.1.1969, 951/68, VwSlg 7480 A/1969).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000593.X02Im RIS seit
10.09.2002Zuletzt aktualisiert am
11.05.2016