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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Die Tatsache allein, dass die konkreten Auswirkungen eines Dienstauftrages der Vergangenheit angehören, stellt noch kein Hindernis für die Erlassung eines Feststellungsbescheides dar.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000848.X02Im RIS seit
24.09.2002