Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §114;Beachte
y13418;Rechtssatz
Betriebsprüfungsfeststellungen über steuerliche Verhältnisse ANDERER Personen können im Hinblick auf § 114 BAO festgehalten und verwertet werden.Betriebsprüfungsfeststellungen über steuerliche Verhältnisse ANDERER Personen können im Hinblick auf Paragraph 114, BAO festgehalten und verwertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970000495.X01Im RIS seit
13.01.1972