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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1317/64 E 16. Mai 1966 RS 5Stammrechtssatz
Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach § 4 VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach Paragraph 4, VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002383.X01Im RIS seit
26.09.2002