RS Vwgh 1972/1/21 2383/71

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Veröffentlicht am 21.01.1972
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1317/64 E 16. Mai 1966 RS 5

Stammrechtssatz

Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach § 4 VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.Bei der Vollstreckung der Anwendung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme nach Paragraph 4, VVG kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht eingewendet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971002383.X01

Im RIS seit

26.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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